Registriere Dein Elektrofahrzeug jetzt und bekomme deine THG-Prämie ausgeschüttet. In 3 Schritten beantragt.
THG Prämie sichernRobin Quood beantragt für Dich beim Umweltbundesamt das CO₂ Einsparungszertifikat. Dein Zertifikat wird dann gebündelt mit weiteren Zertifikaten anderer Elektro-Fahrzeughalter an quotenpflichtige Unternehmen, die CO₂ ausstoßen, verkauft. Den Großteil des Erlöses zahlt Dir Robin Quood aus. Wichtig dabei ist, dass Du der Fahrzeughalter bist, ein reines Elektrofahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen ist, sowie das Zertifikat für dieses Jahr noch nicht bereits von dir beantragt wurde. Unser Service ist für Dich kostenlos. Durch die gebündelte Vermarktung Deines Zertifikates versuchen wir die maximale Prämie für Dich herauszuholen.
Das Gesetz ist erst seit dem 01.01.2022 in Kraft und wurde im Mai
2021 verabschiedet. Wird die Prämie für die THG-Quote nicht aktiv von Dir beantragt, übernimmt der
Staat die Vermarktung der CO₂ Einsparung selbst und die Prämie bleibt somit in der Staatskasse.
Die höhe der Prämie wird dir immer vor Checkout angezeigt. Sobald uns die Bestätigung
Deiner Daten vom Umweltbundesamt vorliegt, steht Dir dieser Betrag zu. Die Bestätigung dauert in der Regel
zwischen drei und vier Wochen und wir benachrichtigen Dich umgehend, sobald es ein Update zu Deinem Antrag
gibt. Die Prämie werden wir nach der Bestätigung an Dich vergüten. Die Erlöse der THG Quote müssen für
Privatpersonen nicht versteuert werden.
Ja, es besteht die Möglichkeit, Dir diese Prämie einmal pro Jahr zu sichern. Diesen Prozess übernehmen wir sehr gerne auch in den Folgejahren für Dich. Über die Höhe der Prämien in den Folgejahren werden wir Dir rechtzeitig Informationen zukommen lassen, da diese aktuell noch nicht absehbar sind und von den politischen Rahmenbedingungen abhängen. Fakt ist: Robin Quood wird immer das Beste für Dich und die Umwelt tun.
Wir brauchen lediglich Deine Kontaktdaten, den Fahrzeugschein (Vordeseite) sowie Deine Kontoverbindung. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein.
Hybridfahrzeuge sind von der Prämie ausgeschlossen.
Nein. Wenn für das laufende Jahr die Prämie in Anspruch genommen wurde,
kann der Folgebesitzer erst auf das nächste Jahr die Prämie beantragen.
Ja, kannst Du. Solange Du der Fahrzeughalter im Fahrzeugschein bist oder
der Fahrzeughalter (also Deine Firma) uns bevollmächtigt, ist das kein Problem.
Für Flottenbesitzer haben wir spezielle Lösungen. Schreibe uns einfach
eine kurze E-Mail mit der Anzahl der Fahrzeuge und erstellen Dir ein individuelles Angebot.